Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)​

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Immofilmer.ch – Immobilien besser verkaufen

Leistungen:
  1. Ohne anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien liegt die Gestaltung der filmischen Arbeit im Ermessen des “Filmemachers/Fotografen” (Immofilmer.ch).
  1. Die Produktionsfirma “Immofilmer” ist für die Beschaffung der Filmgeräte und sonstiger Geräte, die zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind, zuständig.
  1. Bei der Ausführung der Angebot kann der Regisseur Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen (Assistenten, Freelancer etc.).
  1. Der Kunde erkennt an, dass es sich beim vom Produzenten gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des URG (Bundesgesetz über das Urheberrecht vom 9. Oktober 1992) handelt.
  1. Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen, die vom Kunden in Auftrag gegeben werden, sind im Drehbuch resp. in den Kommunikationsmitteln (per E-Mail) schriftlich festzulegen.
  1. Immofilmer.ch ist nicht verpflichtet, kundenbezogene Projektdaten bis auf weiteres zu speichern. Für die Archivierung ist der Kunde selbst verantwortlich. Immofilmer bietet die Daten für 30 Tage als Download in Dropbox an. Für spätere Downloads kann der Anbieter einen Umtriebszuschlag von CHF. 20.- pauschal pro zusätzliche Woche erheben.
  1. Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang mittels Mängelrüge mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als genehmigt. 
  2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Orte in sauberem und aufgeräumten Zustand zur Verfügung stehen bzw. zugänglich sind. Die Dreharbeiten finden unter den vorgefundenen Umgebungs-Konditionen statt. 
  3. Kommt der Kunde der Verpflichtung (gem. Ziffer 8) nicht nach oder verschiebt er eine Aufnahmesitzung weniger als 48 Stunden vor dem Termin, so wird ihm pauschal folgender Betrag verrechnet:
    Immobilienfotografie: CHF 150.-
    Immobilienvideo: CHF 300.-

    360 ° Begehungen: CHF 250.-
     
  4. Es obliegt nicht der Produktionsfirma (Regisseur), die Zustimmung einzelner Personen einzuholen, die im Filmgeschehen zwangsläufig eine Statistenrolle einnehmen werden. 
  5. Immofilmer.ch darf den Kunden als Referenz angeben, namentlich in schriftlicher oder elektronischer (z.B. Internet, Social Media etc.) Form.
  1. Luftaufnahmen: Bei bewohnten Liegenschaften sind die Bewohner durch den Eigentümer oder die Liegenschaftsverwaltung über die Luftaufnahmen zu informieren. Falls gewünscht wird ein entsprechendes Merkblatt durch Immofilmer zur Verfügung gestellt.

    Nutzungsrechte:

  2. Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werks eine Lizenz zur Nutzung der filmischen Arbeit im vereinbarten Rahmen.
  3. Der Filmemacher kann das Bildmaterial für Eigenwerbung nutzen.
  4. Bei Verwendung des Werks hat der Kunde, soweit üblich, für eine gebührende Namensnennung zu sorgen.

    Haftung:

  5. Die Produktionsfirma haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Dies gilt auch für die Mängelhaftung.
  6. Das Bildmaterial darf nicht sinnentstellend verwendet werden. Der Kunde trägt zudem die Verantwortung für die korrekte Betextung des Bildmaterials.
  7. Der Kunde übernimmt die Verantwortung, dass gestelltes Bild- und Tonmaterial keine Rechte Dritter (Gema usw.) verletzt. Ansonsten wird GEMA freie Musik verwendet oder durch Immofilmer.ch entsprechende Musik dazu gekauft (Zusatzoption).

    Honorar:

  8. Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar wird ohne Mehrwertsteuer verrechnet (Privatbetrieb) und ist zahlbar innert 30 Tagen ab Rechnungsstellung. (Die Anzahlung ist immer 50 % des Gesamtauftrages und im Voraus zahlbar). Andere Abmachungen vorbehalten.
  9. Bei umfangreichen Produktionen, insbesondere mit grossen finanziellen Vorleistungen der Produktionsfirma, hat der Filmemacher Anspruch auf eine Akontozahlung von mindestens 70 % der Produktionskosten.
  10. Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen, wie bspw. Kosten für Mietstudio, Requisiten, Reisekosten, Spesen, etc. sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
  11. Das Honorar (gemäss Ziffer 20) ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird.

 

Gerichtsstand und anwendbares Recht:

Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohn- bzw. Geschäftssitz der Produktionsfirma, auch bei Lieferungen ins Ausland. Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles Schweizer Recht anwendbar. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

Der Auftraggeber ist mit dem Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einverstanden!

 

PLZ/ORT/Datum: _________________________________            Unterschrift/Firmenstempel ______________________

Original unterschrieben an die Produktionsfirma:

Immofilmer.ch
Philipp Spillmann
Riedstrasse 6
CH-8908 Hedingen
076 770 88 99

 

(Übernahme teilweise aus AGB f. Fotografinnen und Fotografen vfg)

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